Gerhard Eisermann Steuerberatungs GmbH

Bei einer Privatperson richtet sich die Berechnung der Einkommenssteuer nach der Höhe des jeweiligen Gesamteinkommens. Nicht nur die Angabe des Verdienstes wird an das entsprechende Finanzamt übermittelt, zudem können auch z.B. sogenannte Werbekosten steuerlich geltend gemacht werden. Diese und noch weitere Steuerdaten können über die Abgabe der Steuererklärung eingereicht werden. Professionelle Hilfe bei der Sichtung und Erfassung der Unterlagen bietet die Steuerberatungsgesellschaft Eisermann und Team, Steuerberatung Neuwied gerne seinen Mandanten an.