Als Arbeitnehmer hat man einen rechtlichen Gesetzesanspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses sollte auch innerhalb einer Frist von nicht länger als vier Wochen persönlich oder postalisch ausgehändigt werden. Ein wichtiger Bestanteil dieser Beurteilung ist die inhaltliche Angabe über z.B. Art, Inhalt und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Kommt es allerdings jemals zu dem Fall, dass ein Arbeitgeber bedeutende Nennungen auslässt und diese auch auf Wunsch nicht nachbessert, so wäre eine Rechtsberatung durch einen Anwalt durchaus sinnvoll. Gemeinsam mit seinen Mandanten berät die Anwaltskanzlei Boris Bölle, Anwalt Hof welche rechtliche Schritte unternommen werden können, um einen Anspruch geltend zu machen.