Um eine Scheidung einreichen zu können, muss eine gesetzlich vorgegebene Frist eingehalten werden. Im umgangssprachlichen spricht man von dem sogenannten „Trennungsjahr“. Dieser Zeitraum gilt für beide Ehepartner. Erst durch diese Voraussetzung kann ein Scheidungsantrag wirksam eingereicht werden. Anwaltskanzlei Thaler, Scheidungsanwalt Traunstein unterstützt seine Mandanten während der Scheidungsphase und reicht z.B. den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein.