Deutsche, die in der Schweiz ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, vererben Ihr Vermögen nach dem schweizerischen Erbrecht, wenn Sie im Testament oder Erbvertrag nicht die Anwendung des deutschen Erbrechts gewählt haben. Dies kann zu überraschenden Auswirkungen auf die Nachfolge führen. Ein Anwalt Erbrecht St. Gallen, Advokaturbureau Brunner & Dudli, berät Sie in allen Belangen rund um das Thema Erbrecht und welches für Sie am die beste Möglichkeit ist zu vererben.