Andreas Frömmel Rechtsanwalt

Bei der Entstehung einer Hausfassade kommt es innerhalb der Bauphase zu erheblichen Mängeln. Der Auftraggeber (Bauherr) besteht auf eine zeitnahe Ausbesserung der Schäden. Rein rechtlich gesehen, können diese Forderungen auch gesetzlich geltend gemacht werden. Doch wie genau wird dies vom Gesetzgeber (Stand Juli 2022) geregelt? Über diese rechtlichen Auskünfte berät Andreas Frömmel Rechtsanwalt, Anwalt Baurecht Kaiserslautern seine Mandaten über Erfüllungsansprüche der Mängelbeseitigung. Denn wer baut, will es ja bekanntlich auch schön haben.