Anwalt Dr. jur. Jörg Burkhard – Ihr Fachanwalt für Steuerrecht

Höchster Einsatz und unermüdliche Arbeit für Ihr Resümee zeichnet die Anwaltskanzlei seit über zwei Jahrzehnten aus. Der wichtigste Fall ist der Ihre. Erhalten Sie hervorragendes Beratungsniveau gepaart mit höchster Kompetenz und unerschöpflichem Einsatz für Ihr Recht. Eine faire, offene und korpulente Beratung ist der Ansatzpunkt für alle weiteren Aktionen. Wenn Sie Ihr Verfahren und Ihre Probleme überschauen und klar sehen, sinkt die Befürchtung vor der Problematik, das vielleicht aus Ihrer Ansicht Ihre Existenz bedroht und unbehaglich ist.

Unsere Kerngebiete sind Steuerrecht, Selbstanzeigen, Arbeitgeberstreitrecht, Tax compliance, Betriebsprüfung ebenso Wirtschaftsstrafrecht und Anwalt für Steuerstrafrecht.
Unsere Intensität liegt in der Ausdifferenzierung, unserem Einsatzfreude und der hohen Professionalität unserer Ausarbeitung.

Sie erhalten hier das, was Sie fordern: Sie werden auch von mir beraten und betreut: Keine Weitergabe des Falles an Ihnen nicht bekannte Back-office-Arbeitskraft, keine jungen, unerfahrenen Anwaltsmitarbeiter, die Ihren Fall irgendwie im Hintergrund be- oder abarbeiten. Keine Kundengewinnung durch den Chef und dann verdeckte Umsetzung mit entsprechenden Informationsverlusten durch einen Mr. No-name.
Hier arbeitet der Chef persönlich an Ihrem Fall: Sie bestellen höchste Qualität und an diesem Ort bekommen Sie diese auch. Bei Angelegenheiten in der Betriebsprüfung, im Steuerstrafrecht oder bei Steuerordnungswidrigkeiten, im streitigen Steuerrecht, Arbeitgeberstrafrecht oder auch wenn Sie Unterstützung in der Tax compliance benötigen.

Dr. Jörg Burkhard berät sie hinsichtlich etwaiger Selbstanzeigemöglichkeiten und fertigt für Sie auch Selbstanzeigen.